Ende des Verbrennungsmotors ab 2035 in der EU: Veränderung auch im Helbako-Produktportfolio

Am 14.2.2023 hat das EU-Parlament beschlossen, dass ab dem Jahr 2035 nur noch Neuwagen in der EU verkauft werden dürfen, die keinen CO₂ ausstoßen. Damit wurde faktisch das Ende des Verbrennungsmotors ab 2035 in Europa eingeläutet. Für die Automobilhersteller und viele Automobilzulieferer führt diese Entscheidung zu einer Zäsur, auf die sich Helbako frühzeitig und erfolgreich vorbereitet hat.

Auch bei Helbako wird ab dem Jahr 2035 eine ganze Produktgruppe nur noch in Kleinserien weitergeführt: Die der Kraftstoffpumpen-Steuerungen. Helbako hat diese intelligente Pumpensteuerung zur Kraftstoffversorgung des Motors in vielen Generationen für mehrere Automobilhersteller entwickelt und gefertigt.

Weil ein Ende des Verbrennungsmotors seit langem erkennbar war, hat sich Helbako frühzeitig darauf eingestellt und gezielt neue Produktfelder erschlossen. So sind zahlreiche neu akquirierte und in Entwicklung befindliche elektronische Steuerungen der Helbako völlig unabhängig von der Art des Antriebsstranges. Andere Produkte sind sogar erst durch die Elektromobilität entstanden. Der aktuelle Beschluss des EU-Parlamentes bestärkt uns daher in unserer strategischen Ausrichtung: die Transformation in unserem Produktportfolio werden wir weiter vorantrieben und neue Chancen in neuen Marktsegmenten konsequent nutzen.

Auch wenn die einzelnen Mitgliedstaaten dem Beschluss des EU-Parlamentes noch zustimmen müssen und es die Option gibt, im Jahr 2026 die Entscheidung noch einmal zu überprüfen, gilt es unter Experten als sicher, dass der Verbrennungsmotor in Neufahrzeugen ab 2035 zumindest in Europa keine relevante Rolle mehr spielen wird. Auch die Möglichkeit, Verbrenner in Neufahrzeugen mit E-Fuels weiter im Markt zu halten, wurde nur für Kleinserien sowie für Sonderfahrzeuge, wie Feuerwehr- oder Krankenwagen, vorgesehen. Bestandsfahrzeuge sind von den neuen EU-Vorgaben jedoch nicht betroffen. Nach aktuellem Stand dürfen gebrauchte Autos mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 noch weiterverkauft und zugelassen werden, wenn es sich nicht um die Erstzulassung handelt.